21.03.2016 (Mo)

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Das BKVGS-Team auf einer Hochzeit in Ghana

 

Traditionelle Eheformen in Ghana unterscheiden sich, wie in anderen westafrikanischen Staaten auch, stark vom heutigen europäischen Ehebild, sei es christlich, islamisch oder anders geprägt. Der markanteste Unterschied zu diesen liegt dabei in der sozialen Stellung der einzelnen Partner in einer Ehegemeinschaft. Ein weiterer signifikanter Unterschied besteht in den Rechten bezüglich der aus der Ehe hervorgehenden Kinder. Gleichzeitig ist eine traditionelle Heirat in Westafrika im Wesentlichen auch eine wirtschaftliche Übereinkunft zwischen zwei Familien.

 

Lobolo ist eigentlich ein Wort, das der Nguni-Sprache Südafrikas entstammt. Der Begriff hat sich jedoch zu Kolonialzeiten weitgehend über den gesamten schwarzafrikanischen Kontinent verbreitet, sofern dieser britisch verwaltet wurde. Er wurde und wird bis heute in Verbindung mit Hochzeitszahlungen häufig mit „Brautpreis“ oder „Kopfgeld“ übersetzt. Dies stellt allerdings eine Fehlinterpretation aufgrund mangelhafter Hintergrundkenntnisse dar, denn diese Art von Übersetzung suggeriert, dass sich ein Mann eine Ehefrau kaufen könne. Letzteres ist jedoch mitnichten der Fall.

 

Die Übersetzung „Brautpreis“ ist unkorrekt, da es sich rechtlich gesehen nicht um den Kauf einer Frau handelt, sondern um den Erwerb der Rechte über die Kinder einer Frau. „Kindesgeld“ wäre daher als Übersetzung angebrachter. Die Nachkommenschaft einer Frau gehörte in matrilinearen Gesellschaften in der Vergangenheit zur Familie der Frau, solange nicht von der Familie des Ehemannes das „Lobolo“ bezahlt wurde. Erst danach gingen Rechte und Pflichten bezüglich von Kindern auf den Ehemann über. Starb eine Frau kinderlos, so musste seitens ihrer Familie ein einmal bezahltes „Lobolo“ an die Familie des Witwers zurückerstattet werden.